AGB und Preise

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haustier- und Heimservice Jana Sennewald, Gassi-Service und mobile Tierbetreuung für Klein- und Großtiere

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Haustier- und Heimservice Jana Sennewald, Gassi-Service und mobile Tierbetreuung für Klein- und Großtiere, nachstehend Tierbetreuer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierhalter – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Sollen konkrete, abweichende Vereinbarungen im Einzelfall gelten, dann müssen diese vor Auftragserteilung schriftlich Haustier- und Heimservice Jana Sennewald, Gassi-Service und mobile Tierbetreuung für Klein- und Großtiere bestätigt werden.

2. Vertragsgegenstand 

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt der Tierbetreuer selbst Sorge und stellt den Tierhalter von eventuellen Verpflichtungen frei.

Es steht dem Tierbetreuer frei, auch für andere Tierhalter tätig zu werden.

 

3. Dienstleistungen

Haustier- und Heimservice Jana Sennewald erbringt folgende Dienstleistungen:

·         mobile Vor-Ort-Betreuungen von Klein- und Großtieren

·         Gassi-Service für Hunde in Hundegruppen

·         Einzelspaziergänge für nicht sozialisierte Hunde

·         Hotelbetreuung von Kleintieren (Hund, Katze, Hase etc.)

Haustier- und Heimservice Jana Sennewald ist dazu berechtigt, das vorhandene Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern oder von diesen abzuweichen.

Vor Vertragsschluss, zwischen Tierbetreuer und Tierhalter, unterbreitet Haustier- und Heimservice Jana Sennewald dem Kunden ein Angebot nach den gewünschten Dienstleistungen. Das Angebot umfasst eine genaue Darstellung der enthaltenen Leistungen zu den bestehenden Preisen.

4. Vertragsschluss

Anfragen von Kunden bei Haustier- und Heimservice sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Aufgrund der Anfrage unterbreitet Haustier- und Heimservice Jana Sennewald ein rechtsverbindliches Angebot. Dieses kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Erteilt der Kunde den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag (Tierbetreuungs-Vertrag) zustande Dauer der Dienstleistung

Die Dauer des Tierbetreuungs-Vertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden.

5. Kündigung des bestehenden Dienstleistungsvertrages/Tierbetreuungs-Vertrag

Der geschlossene Dienstleistungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden.

Haustier- und Heimservice Jana Sennewald sichert jedoch zu, dass keine Kündigung zu Unzeiten vorgenommen werden (zum Beispiel bei Urlaubsbetreuungen während des laufenden Urlaubs).

6. Rücktrittsrecht

Beide Vertragspartner haben ein Rücktrittsrecht. Dieses kann bei außerordentlichen Gründen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise unzumutbarem Verhalten, Unehrlichkeit, Unsauberkeit, Gewissenskonflikten. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Krankheit, Urlaub oder Höhere Gewalt.

 

7. Stornierung von Buchungen des Betreuungsangebotes

Für die Stornierung des Betreuungsangebotes gelten folgende Regelungen:

Stornierung bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn für mobile Klein- und Großtierbetreuung

30 % des Gesamtpreises

Stornierung bis 2 Tage vor Betreuungsbeginn für mobile Klein- und Großtierbetreuung

50 % des Gesamtpreises

Stornierung bis 1 Tage vor Betreuungsbeginn für mobile Klein- und Großtierbetreuung

75 % des Gesamtpreises

 

 

Stornierung bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn für Gassi-Service

30 % des Gesamtpreises

Stornierung bis 2 Tage vor Betreuungsbeginn für Gassi-Service

50 % des Gesamtpreises

Stornierung bis 1 Tage vor Betreuungsbeginn für Gassi-Service

75 % des Gesamtpreises

Die Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen. Die Stornierungskosten werden mit der Anzahlung verrechnet.

8. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Betreuungs-Dienstleistungen. Die aktuelle Preisliste liegt dem Tierhalter bei jedem Vertragsabschluss in Papierform vor und kann zusätzlich auf der Homepage von Haustier- und Heimservice Jana Sennewald unter www.lieblingstier-leipzig.de eingesehen werden.

Aufgrund der gebuchten Dienstleistung und des geschlossenen Vertrages erfolgt die Rechnungsstellung. Die Rechnung kann per Überweisung beglichen werden.

Es gelten, je nach Vereinbarung, folgende Zahlungsmöglichkeiten:

·         Bei Gassi-Service, sowie Einzelbetreuungen von Hunden monatlich per Rechnungstellung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, oder in bar im Voraus, zur ersten Abholung im Monat.

·         Bei Klein- und Großtierbetreuungen: 100 % des Gesamtbetrages zur Schlüsselaushändigung an Haustier- und Heimservice Jana Sennewald.

·         Bei Hotelbetreuungen wird der Gesamtbetrag zu 100% bei Betreuungsbeginn fällig und wird in bar an Haustier- und Heimservice Jana Sennewald ausgezahlt.

Der Zahlungsverzug setzt nach Überschreitung der Zahlungsfrist ein. Haustier- und Heimservice Jana Sennewald behält sich bei Zahlungsverzug vor, die Leistung ohne weitere Vorankündigung einzustellen und im Fall einer Mahnung 5,00 € Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

9. Rechte und Pflichten, Haftung

Der Tierbetreuer versichert, dass die in dem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise ausgeführt werden und dabei den Bestimmungen des § 11TSCHG sowie dessen Nebenbestimmungen Folge zu leisten.

10. Notfall/Tierarzt

Der Tierbetreuer ist berechtigt, die betreuten Haustiere im Notfall, oder wenn dies aus seiner Sicht notwendig ist, in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier/die Tiere im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.

Die entstehenden Kosten, sowie die Kosten der damit verbundenen Arbeitszeit, trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer.

Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.

Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung, entlaufen und/oder ein Versterben des Tieres/der Tiere zu informieren.

Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.

11. Zugang zu Räumlichkeiten

Der Tierhalter hat Haustier- und Heimservice Jana Sennewald Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. Erfolgt dies durch Schlüsselübergabe, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung für einen etwaigen Verlust. Der Tierbetreuer übergibt dem Tierhalter den Schlüssel bei Beendigung der Betreuung.

Der Tierbetreuer wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten. Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich der Tierbetreuer, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind.

Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Tierhalters sind unter Verschluss zu halten. Haustier- und Heimservice Jana Sennewald übernimmt keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde.

Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zu der Wohnung haben, sind Haustier- und Heimservice Jana Sennewald schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.

12. Zusicherung des Kunden

Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Tierbetreuungsvertrag wahr sind, und wird den Tierbetreuer unverzüglich informieren, soweit sich Änderungen ergeben. Der Tierhalter versichert, dass die dem Tierbetreuer überlassenen Tiere gesund, Ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sowie nach aktuellem Stand geimpft und ggf. haftpflichtversichert sind.

Der Tierbetreuer erhält Einsicht in den Impfpass und die Haftpflicht-Versicherung.

Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.) oder Verhaltensauffälligkeiten der Haustiere informiert werden.

13. Haftungsregelung

Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung):

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Für Schäden, die das Tier/die Tiere während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten könnte/n, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung. 

Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

 

14. Eintretende Schäden durch zu betreuende Tiere

Richtet das zu betreuendes Tier beim Tierbetreuer Schäden an (z. B. angeknabberte Kleidung etc.) so haftet allein der Tierhalter/Eigentümer. Alle notwendigen Gegenstände zur Ausführung der Tierbetreuung sind vom Tierhalter/Eigentümer zu stellen und Falle des Verschleißes zu ersetzen.

15. Futter und Zubehör

Der Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichend Futter, Futter- und Wassernäpfe, Katzentoilette, Streu, evtl. Medikamente und Reinigungsmittel (Besen, Schaufel, Spülmittel, Müllbeutel, etc.) zur Verfügung. Sollte das Futter oder das Zubehör nicht ausreichen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt dieses einzukaufen. Die entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer. Dieses wird in Rechnung gestellt und der Kauf per Quittung nachgewiesen.

16. Verhinderung des Tierbetreuers

Im Falle eines persönlichen Notfalles, bei Krankheit des Tierbetreuers oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen, ist dieser berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Absprache.

Im Fall eines Unwetters oder Naturkatastrophe ist es dem Tierbetreuer überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Dienstleistung durchzuführen (sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen vom Kunden vorliegen und die Umstände die Einhaltung dieser Anweisung erlauben).

17. Abwesenheit des Kunden

Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis der gebuchten Leistung an.

 

18. Preise

Für die Berechnung sind die gültigen Preislisten anzuwenden. Diese werden dem Tierhalter bei Vertragsabschluss in gedruckter Form ausgehändigt und sind auf der Homepage von Haustier- und Heimservice Jana Sennewald einzusehen.

 

Preisabweichungen sind möglich. Diese richten sich nach Bedarf und Aufwand der Betreuung. Diese werden in einem individuellen Angebot berechnet und unterbreitet.

Die Fahrtkosten berechnen wir mit 0,50 Euro je gefahrenen Kilometer pro Anfahrt.

19. Datenerfassung, Datenschutz, Vertraulichkeit

Zur Verfügung gestellte Kundendaten (Vereinbarung zur Groß- und Kleintierbetreuung und dem Gassi-Service) werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet. Die Informationen werden in eine Kundendatei eingegeben, die alle notwendigen Daten zum Tier/den Tieren und dem Tierhalter beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind.

Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch Haustier- und Heimservice Jana Sennewald gespeichert, maschinell verarbeitet werden.

Haustier- und Heimservice Jana Sennewald sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten zu. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich Haustier- und Heimservice Jana Sennewald alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen.

Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Der Kunde/Tierhalter bestätigt mit Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Haustier- und Heimservice Jana Sennewald gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Eine schriftliche Ausführung der Vertragsbestimmungen (AGB) ist Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages und wird diesem hinzugefügt.

20. Sonstiges

Der Tierbesitzer erlaubt der Haustier- und Heimservice Jana Sennewald Fotos der zu betreuende Tiere in den sozialen Medien und auf der Homepage zu veröffentlichen (ohne Nennung des Besitzernamens und Örtlichkeit natürlich).

Möchten die Tierbesitzer die Tätigkeiten des Haustier- und Heimservice Jana Sennewald mit einer Webcam überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Dies kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Betroffenen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Kunden/Tierhalters bzw. der Aufenthaltsort des Tieres. Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Leipzig.

22. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

 

Stand: 01.08.2024

Leistungen und Preisliste für Tierbetreuungen

Die Preise gelten ab dem 01.08.2024 jeweils für ein Jahr und werden zum 01.08. im Folgejahr den wirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die Preise ab 01.08.2024.

 

Dienstleistungsart

Ort

Preis pro Dienstleistung

Kilometerpauschale pro gefahrene Kilometer*

Tierbetreuung im Hotel

Leipzig und Umgebung, Halle

35,00 € pro angefangene Stunde, unkastrierte Rüden 5,00 € zusätzlich

0,50 € *1

Gassi- Service Gruppenspaziergänge

Montag bis Freitag

siehe ausgewiesene Stadtteile (Homepage)

20,00 € pro Gassi- Runde, vorwiegend kastrierte Hunde, unkastrierte Hunde 5,00 € zusätzlich

0,20 €*1

Gassi- Service/ Einzelspaziergang, Gassi- Service an Wochenenden und Feiertagen

siehe ausgewiesene Stadtteile (Homepage)

35,00 € pro Gassi- Runde, unkastrierte Rüden 5,00 € zusätzlich

0,50 € *1

 

Kleintierbetreuung in Abwesenheit des Halters*1

 

 

siehe ausgewiesene Stadtteile (Homepage)

 

 

25,00 € pro Versorgung

 

 

0,50 € *1

Großtierbetreuung in Abwesenheit des Halters*2

Leipzig und Umgebung

35,00 € pro angefangene Stunde

1,50 € *1

Medikamentenvergabe bei Tierbetreuung

Leipzig und Umgebung

5,00 € (zzgl. zum vereinbartem Betreuungspreis)

keine anfallenden Kilometerpauschalen

Besondere Reinigungsarbeiten

Kundenprivathaushalt, Firmenwagen

15,00 €

pro Reinigung

keine anfallenden Kilometerpauschalen

 

*1: zusätzlich fallen eventuell Parkgebühren an.